Steuererklärung: Betreuungskosten vs. Kita-Geld

Mal was anderes: Betreuungskosten (Kita-Gebühren, Essensgeld, …) lassen sich steuerlich absetzen. Google findet eine Million entsprechende Einträge dazu – und genau das ist hier das Problem. Denn in Schleswig-Holstein gibt es (noch? Danke, CDU 😠) das Kita-Geld = ein Zuschuss von 100€ im Monat. Punkt 15 unter dem Link lautet:

15. Wird das Kita-Geld auf das Einkommen angerechnet?

Nein, durch die Regelung in § 25 b Absatz 4 KiTaG wird sichergestellt, dass das Kita-Geld nicht als Einkommen angerechnet wird. Eine Verrechnung des Kita-Geldes mit der Sozialstaffel oder Sozialermäßigung wird so vermieden.

Und das könnte man so lesen, dass Kita-Geld für die Steuererklärung irrelevant wäre. Das scheint aber nicht der Fall zu sein; die entsprechende Aussage vom Finanzamt Ratzeburg lautet:

nach derzeitigem Sachstand ist das geleistete Kita-Geld steuerlich von möglichen Kinderbetreuungskosten abzuziehen.

Der Hinweis zum Kita-Geld des Landesamtes für soziale Dienste ( Punkt 15 = Einkommen ) bleibt insoweit ohne steuerliche Bedeutung.

Das ergibt auch insofern Sinn, als dass gängige Steuersoftware im Kontext der Betreuungskosten direkt die Eingabe von “Zuschuss” zu diesen anbietet. Und was wäre ein Zuschuss zu Betreuungskosten, wenn nicht Kita-Geld?

Anyway, was ist jetzt das Problem daran? Diese Aussage findet man so nicht bei Google, weil die Absetzbarkeit von Betreuungskosten das Suchergebnis dominiert (Kita-Geld ist halt auch SH-spezifisch), insofern HTH